Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Kreisverbandes Landshut haben sich in ihrer Bürgermeisterversammlung vom 23.03.2011 einstimmig gegen die beabsichtigte alleinige Unterbringung der für den Landkreis Landshut vorgesehenen Asylbewerber nur in der Marktgemeinde Geisenhausen ausgesprochen.
Begründung:
Mit der beabsichtigten Vorgehensweise wird der Ort Geisenhausen mit seinen derzeit ca. 3.500 Einwohnern durch die Unterbringung von ca. 150 Asylbewerbern in unzumutbarer Weise belastet. Zudem sollen diese ca. 150 Asylbewerber in einem Gebäude untergebracht werden, welches nur für 96 Menschen ausgelegt ist, das sowohl baulich wie auch energetisch in einem schlechten Zustand ist.
Es geht um die Unterbringung und Integration von Menschen. Bereits im Grundgesetz ist die Würde des menschen als oberstes Gebot festgeschrieben.
Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister machen deutlich, dass die Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis Landshut, wie auch in Geisenhausen, nicht gänzlich abgelehnt wird. Es geht einzig und allein um die Tatsache der Massenunterbringung an einem Ort, der sich rein an ökonomischen, also vor allem finanziellen, als an humaitären Erwägungen orientiert. Wenn Menschen unterschiedlicher Nationalitäten mit oft widersprüchlichen kulturellen, religiösen, ethnischen und politischen Hintergründen in einem einzigen Gebäude zusammen untergebracht werden, birgt dies ein unüberschaubares Konfliktpotenzial, welches in einen Ort, in unserem Fall in Geisenhausen, hineingetragen wird.
Es kann nicht akzeptiert werden, dass der Freistaat Bayern das Thema der Asylbewerberunterbringung nur aus rein finanziellen Gesichtspunkten abarbeitet und die Folgen bzw. Folgekosten auf die Kommunen verlagert. Hier sind in erster Linie der Bund und der Freistaat Bayern gefordert und in der Pflicht.
Aus diesem Grund fordern die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Landkreises Landshut:
1. Bund und Freistaat Bayern werden aufgefordert, zuerst sämtliche bundes- und landeseigenen Liegenschaften (z.B. Bundeswehrkasernen, etc.) mit Asylbewerbern zu belegen.
2. Es wird weiter gefordert, dass Asylbewerber bevorzugt in größeren Städten untergebracht werden. Der Vorteil liegt in einer besseren Nutzung vorhandener öffentlicher Verkehrsmittel und Infrastruktur. Würde man den Fall Geisenhausen bezogen auf die Einwohnerzahl auf die Stadt Landshut umrechnen, müsste man, wenn in Geisenhausen 150 Asylbewerber untergebracht werden, in der Stadt Landshut rund 2.570 Asylbewerber unterbringen.
3. Sollten die Punkte 1 und 2 nicht umsetzbar sein - wobei wir in diesem Fall eine stichhaltige Begründung fordern - erklären sich die 35 Gemeinden des Landkreises Landshut mit der Marktgemeinde Geisenhausen solidarisch und fordern die Verteilung der 150 Asylbewerber paritätisch - ähnlich wie beim so genannten "Coburger Modell" - gemäß den jeweiligen Einwohnerzahlen auf alle Gemeinden.
---- Brief an das Bayrische Staatsministerium ----